Sabine Linz-Struckmeier
Heilpraktikerin (Psychotherapie)
Supervisorin (in DGSv-zertifizierter Ausbildung)
Systemische Familientherapeutin,
Paartherapeutin und
Traumatherapeutin
Kontakt
Pfarrstraße 1
32312 Lübbecke
Fon 05741 . 297487
beratung@linz-struckmeier.de
Termine nach Vereinbarung.
Privat-Praxis
Honorar
Über die anfallenden und privat zu zahlenden Honorarkosten werden Sie von mir im ersten Kontakt persönlich informiert. Eine Therapie- oder Beratungssitzung dauert in der Regel 60 Minuten. Im Erstkontakt wird der zeitliche Rahmen einer Sitzung, individuell angepasst an den Umfang Ihres persönliches Anliegen, besprochen.Termine nach Vereinbarung
Ein kurzes, unverbindliches telefonisches Vorgespräch dient zur ersten Orientierung für Ihr persönliches Anliegen und zur Klärung der Frage, wie eine sinnvolle Beratung für Sie aussehen könnte. Danach wird ein gemeinsames Erstgespräch in meiner Praxis vereinbart.Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen. Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das entfallene Honorar zu 50% in Rechnung gestellt.
Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse
Behandlungen durch den Heilpraktiker (Psychotherapie) werden zur Zeit von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet.Sollten Sie bei mehreren niedergelassenen Psychotherapeuten auf einer langen Warteliste stehen, können Sie gerne mit Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung sprechen. Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall.
Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt oder Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Honorarkosten rückerstattet werden. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Leistungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ( Ziffer 19) im Vertrag eingeschlossen sind.
Paarberatung/Familientherapie/Systemaufstellungen
Paarberatungen, Familientherapie und Systemaufstellungen sind grundsätzlich keine erstattungsfähigen Leistungen der Krankenkassen.Coaching und Supervision
Für Coachings und Supervision erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Steuererklärung einreichen können.Angestellte, die das Coaching und die Supervision zur beruflichen Weiterentwicklung nutzen, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Hier greift der Arbeitnehmerfreibetrag. Eine individuelle Abklärung mit Ihrem/r Steuerberater/in ist empfehlenswert.
Unternehmen, die das Coaching und die Supervision für die eigenen Beschäftigten im Rahmen interner Personalentwicklungsmaßnahmen organisieren, können die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
Für Selbstständige und Freiberufler/innen gelten berufsbezogenes Coaching und Supervision ebenfalls als Betriebsausgabe.